Sicherheit beim Segway fahren

So frei wir uns fühlen….. es gibt leider auch ein paar Regeln !

1. Der Segway (oder auch Segway Personal Transporter) ist ein einachsiges Elektro-Kraftfahrzeug mit einer elektronisch regulierten Balance-Automatik. Die Bedienung erfolgt stehend auf der Plattform. Das Fahrzeug ist „in Ruhe“, sobald die Plattform horizontal positioniert ist. Zum Anfahren verlagert der Fahrer sein Körpergewicht bewusst dosiert nach vorn. Zum Bremsen lehnt sich der Fahrer nach hinten, bei geringen Geschwindigkeiten, etwa unter 6 km/h, reicht ein einfaches Aufrichten, so dass sich die Plattform wieder in der Horizontale befindet. Das Kurvenfahren erfolgt intuitiv durch Bewegung der Lenkstange, die wie ein Joystick funktioniert. Nach links oder rechts. Während der Fahrt sollten beide Füße immer unverändert auf der Plattform bleiben, möglichst über der Achse. Beide Hände sind aus Sicherheitsgründen am Lenker zu lassen. Die Höchstgeschwindigkeit des Segway beträgt 20 km/h. Der kürzeste Bremsweg aus voller Fahrt wurde in Tests des Herstellers bei 2,55m erreicht.

2. Gebotene Verhaltensregeln auf geführten Segway®-Touren und im Segway®-Parcours
Der Teilnehmer handelt mündig und auf eigene Gefahr. Er ist sich der Gefahren und Risiken bewusst, die daraus resultieren, dass er (in der Regel) keine oder nur geringe Erfahrungen mit dem Segway® hat. Minderjährige (unter 18 Jahre) benötigen zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder an einer Probefahrt im Segway®-Parcours das Einverständnis der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten. Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten bei der Probefahrt des Minderjährigen anwesend sein. Probefahrten im umgrenzten Parcours sind ab 12 Jahre möglich, sofern die körperlichen Voraussetzungen, wie Mindestgröße und Körpergewicht die Probefahrt zulassen. Die Einschätzung obliegt dem zuständigen Instruktor nach dessen Ermessen. Folgende Sicherheitshinweise sind dringend zu beachten:
a) Fahren Sie niemals rückwärts, da eine erhöhte Unfallgefahr besteht.
b) Bewegen Sie beim Auf- und Absteigen die Lenkstange nicht aus der Position. Wenden Sie sich beim Auf- und Absteigen an die Aufsichtsperson, warten Sie gegebenenfalls ruhig auf dem Segway stehend.
c) Fahren Sie immer mit angepasster Geschwindigkeit.
d) Achten Sie immer auf andere Gäste, vor allem, wenn diese erste Fahrversuche unternehmen.
e) Seien Sie im Straßenverkehr rücksichtsvoll, vorbildlich und bewegen Sie sich auf den rechtlich vorgegebenen Wegen und Straßen
(Radwege, Seitenstreifen, innerörtliche Straßen).
f) Tragen Sie immer einen Helm.

3. Der Teilnehmer trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden einschließlich Personen-, Sach- und
Vermögensschäden innerhalb der Teilnehmergruppe, an Dritten, sowie am Eigentum des Veranstalters. Er verpflichtet sich, für solche Schäden in vollem Umfang die Haftung zu übernehmen, sofern der Schaden nicht auf einem Ausfall oder Defekt des Segway® beruht. Der Teilnehmer stellt den Ver-anstalter von jeglicher Haftung für solche Schäden frei, es sei denn diese beruhen nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. (Für minderjährige Teilnehmer haften analog die Eltern oder Erziehungsbevollmächtigte.) Der Teilnehmer verzichtet hiermit für sich, seine Rechtsnachfolger und Unterhaltsberechtigte auf alle Ansprüche und jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs wegen eines während der Veranstaltung eingetretenen Schadensereignisses, gegen den Veranstalter, es sei denn, dieses Schadensereignis wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht.

4. Nur für Fahrten auf öffentlichen Wegen: Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz mindestens einer gültigen Mofa-Prüfbescheinigung oder
eines Führerscheins ist, dass zum Zeitpunkt der Veranstaltung kein vorläufiger Einzug des Führerscheins, kein gerichtlich angeordneter Fahrerlaubnisentzug und kein Fahrverbot vorliegen. Wir weisen darauf hin, dass wir – die Veranstalter – jede strafrechtliche Verantwortung ablehnen, die das sogenannte “ Zulassen des Fahrens “ ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG betreffen.

5. Der Teilnehmer leistet unbedingt den Anweisungen des Tourguides/ Instruktors Folge. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Regel hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Erstattung des Preises ist ausgeschlossen.

6. Der Teilnehmer versichert, dass er sich körperlich und mental in der Lage sieht, an der Veranstaltung teilzunehmen und dass er insbesondere
• keine körperliche Behinderung oder Krankheit hat, die das freie Stehen ohne Hilfsmittel nicht ermöglicht
• keine geistige Behinderung oder Krankheit hat, die den unmittelbaren oder auch nur zeitweiligen Verlust der körperlichen Kontrolle zur Folge hat (z. B. Epilepsie)
oder den Gleichgewichtssinn beeinflussen
• keine die freiwillige Willensbestimmung beeinflussenden Mittel (z. B. Drogen, Alkohol) zu sich genommen hat.

7. Bildrechte, Videorechte, Aufnahmen während der Veranstaltung
Der Teilnehmer darf nach eigenem Ermessen Bilder und Videos aufnehmen und diese im Internet veröffentlichen. (Sicherheitshinweis! Bitte fotografieren oder filmen Sie nicht während der Fahrt, schauen Sie immer in Fahrtrichtung, übergeben Sie Ihr Aufnahmegerät dem Tourguide, wenn sich Gelegenheit bietet) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, seinerseits Bilder und Videos aufzunehmen, diese zu speichern und gegebenenfalls zu Marketing-zwecken zu nutzen. Die Nutzung zu Marketingzwecken umfasst die Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters sowie in Postings auf sozialen Netzwerken. Die Bild- und Videodaten werden anonym veröffentlicht, d. h. die Namen der Teilnehmer sowie deren Stimmen werden nicht veröffentlicht.

8. Der Teilnehmer ist mit der Speicherung der Daten und der Archivierung dieser Erklärung in physischer oder digitaler Form einverstanden.             Der Veranstalter garantiert, dass die Daten nicht an Dritte herausgegeben werden.

9. Dem Teilnehmer wurde das Tragen eines Helms ausdrücklich empfohlen. Der Teilnehmer ist sich des potenziell höheren Verletzungsrisikos bewusst, wenn er auf den Helm verzichtet. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer geeignete Helme zur Verfügung.

Der Gerichtsstand ist Rosenheim, Deutschland.