Die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) regelte die Verwendung von Mobilitätshilfen auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Aufgrund des verstärkten Aufkommens von Mobilitätshilfen in Deutschland, insbesondere von Segways, wurden in einzelnen Bundesländern unterschiedliche verkehrsrechtliche Regelungen getroffen, so dass schließlich eine bundeseinheitliche Vorschrift vom Bundesrat erwünscht war.
Am 15. Juni 2019 wurde die Mobilitätshilfenverordnung durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) abgelöst.
Für alle Segway´s, die vor dem 15.06.2019 die Zulassung nach MobHV erhalten haben, behält diese auch weiterhin ihre Gültigkeit.
Für alle Fahrzeuge, die nach dem 15.06.2019 eine Einzelbetriebserlaubnis zur Teilnahme am Straßenverkehr erhalten sollen, benötigt man ein TÜV-Gutachten und eine Einzelbetriebserlaubnis von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle.
Für i2 ist das weniger ein Problem, da sie durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vollumfänglich abgedeckt sind.
Bei x2 wird es vergleichsweise schwieriger und wesentlich aufwändiger.
Ich berate Euch gerne und übernehme auf Wunsch auch das gesamte Zulassungsverfahren. Die Zulassung unserer Segways gilt bundesweit!
Preise:
TÜV-Gutachten ohne Zulassung für einen i2 200.-Euro
TÜV-Gutachten und Zulassung mit einer Einzelbetiebserlaubnis
für einen i2 270.-Euro
TÜV-Gutachten und Zulassung mit einer Einzelbetiebserlaubnis
für einen x2 670.-Euro
Wir müssen die Segway´s beim TÜV vorführen. Deshalb müssen sie an unseren Standort geliefert werden.
Wenn der Weg zu weit ist, dann reicht mir auch die Base mit Getriebe. Hier kommen dann allerdings 84.-Euro Montagekosten und die Versandkosten hinzu.
alle Preise inkl. Mwst.